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   LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13   

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LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 (https://dejure.org/2017,51835)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 (https://dejure.org/2017,51835)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. September 2017 - L 19 R 1001/13 (https://dejure.org/2017,51835)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Tätigkeit eines approbierten Arztes als angestellter Unternehmensberater

  • rewis.io

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Tätigkeit eines approbierten Arztes als angestellter Unternehmensberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 08.09.2015 - L 19 R 554/11

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eines in einer

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Nach der rechtskräftigen Entscheidung des Senats (Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11, Bundessozialgericht Beschluss vom 10.12.2015 - B 5 RE 31/15 B) handelte es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

    Zur Ergänzung wird auf die beigezogenen Akten der Beteiligten, die Gerichtsakten beider Verfahrenszüge und die beigezogenen Akten des Sozialgerichts Nürnberg (S 3 R 183/11) und des Bayer. Landessozialgerichts (L 19 R 554/11) Bezug genommen.

    Mit einer möglichen Ablehnung der Befreiung wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingegriffen, wie dies für eine notwendige Beiladung erforderlich wäre (vgl. Urteil des Senats vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - L 4 R 238/15

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Aus dem Umstand, dass diese Vorschriften Bundes- und nicht Landesvorschriften sind, sieht der Senat keinen Hinderungsgrund, diese als Grundlage für die Bestimmung der ärztlichen Tätigkeit zu verwenden (a.A. auch im Hinblick auf die Gefahrenorientiertheit der Vorschrift SG Berlin Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 4515/15, LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.09.2016 - L 4 R 238/15, jew. juris).

    Lediglich das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30.09.2016 - L 4 R 238/15 - juris) stellt abstrakt darauf ab, ob bei der Tätigkeit des Arztes in der Beratung von Krankenhäusern die Mitverwendung von ärztlichem Wissen ihr Gepräge gegeben hat.

  • SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierte Ärztin

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Aus dem Umstand, dass diese Vorschriften Bundes- und nicht Landesvorschriften sind, sieht der Senat keinen Hinderungsgrund, diese als Grundlage für die Bestimmung der ärztlichen Tätigkeit zu verwenden (a.A. auch im Hinblick auf die Gefahrenorientiertheit der Vorschrift SG Berlin Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 4515/15, LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.09.2016 - L 4 R 238/15, jew. juris).

    Die 11. Kammer des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom11.01.2017 - S 11 R 4515/15 juris) hat darauf abgestellt, dass die Ärztin bei ihrer Beratungstätigkeit die Kenntnisse der Behandler über bestehende Behandlungsmöglichkeiten, -varianten und - zusammenhänge gefördert habe (Rn. 40); nicht störend sei, dass in Teilbereichen auch betriebswirtschaftliches Basiswissen angewandt worden sei (Rn. 42).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Berücksichtigt werden müsse auch die Reichweite der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R).

    Maßgeblich ist vielmehr die Klassifikation der Tätigkeit, für welche die Befreiung begehrt wird (BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.11.2016 - L 2 R 3151/15 nach juris) hat darauf Bezug genommen, dass der Tierarzt im veterinärmedizinischen Außendienst bei Vorführoperationen auch praktisch tätig geworden sei (Rn. 38).
  • BSG, 10.12.2015 - B 5 RE 31/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Nach der rechtskräftigen Entscheidung des Senats (Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11, Bundessozialgericht Beschluss vom 10.12.2015 - B 5 RE 31/15 B) handelte es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 KR 5196/08

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht für ärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13
    Denn es ist in erster Linie auf jeden individuellen Tätigkeitsbereich einzeln abzustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 08.10.2010 - L 4 KR 5196/08 - juris).
  • SG Regensburg, 05.03.2018 - S 3 R 625/17

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einer Apothekerin für eine Tätigkeit

    Dieses Ergebnis ist keineswegs so banal und abwegig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag - entspricht es doch immerhin dem Wortlaut des Gesetzes, das nach einhelliger Meinung für eine Befreiung inhaltlich an eine konkret-individuell ausgeübte Tätigkeit anknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.2012, a.a.O., vgl. zur gleichgelagerten Kammerpflicht in Baden-Württemberg SG Ulm, Urteil vom 19.01.2017, Az: S 13 R 1604/16 - juris, Rn. 29, 30; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit anderer Argumentation BayLSG, Urteil vom 08.09.2015, Az: L 19 R 554/11 - www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen, Urteil vom 20.09.2017, L 19 R 1001/13 - BeckRS 2017, 138111 Rn. 37, 38).

    Anders sind die vordergründig unvereinbar erscheinenden Regelungen nicht unter einen "Befreiungshut" zu bringen (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014 a.a.O., Rn. 23, 28, hier nicht beschränkt auf die Frage der äußeren Form der Beschäftigung zu verstehen, SG Nürnberg, Urteil vom 26.08.2013, Az: S 3 R 44/14 - BeckRS 2013, 199012, Rn. 18, dem folgend BayLSG, Urteil vom 20.09.2017 a.a.O., Rn. 39, BayLSG Urteil vom 08.09.2015 a.a.O., SG Ulm, Urteil vom 19.01.2017 a.a.O., Rn. 36, 37, 43).

    Privat-/arbeitsrechtliche Absprachen oder Vorstellungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa bezüglich der hohen Reputation einer approbierten Apothekerin gegenüber Kunden haben keine Auswirkungen auf die öffentlich-rechtliche Verortung einer Tätigkeit in kammer- und rentenversicherungsrechtlicher Hinsicht, bezüglich derer es nicht um subjektive Aspekte, sondern um objektive Erforderlichkeiten geht (vgl. BayLSG, Urteil vom 20.09.2017 a.a.O., Rn. 42, BSG, Urteil vom 03.04.2014 a.a.O., Rn. 52).

    Die hier praktizierte Auslegung und Anwendung von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI trägt dem Ausnahmecharakter der Befreiung Rechnung und führt zu berechenbaren und trennscharfen Ergebnissen (a.A. SG München, Urteil vom 03.2016 a.a.O., Rn. 22), während andernfalls Berufsbildinterpretationen und Einzelfallbetrachtungen im Vordergrund stehen (vgl. BayLSG, Urteil vom 20.09.2017 a.a.O., Rn. 44 m.w.N.).

    Die Nützlichkeit oder auch das Nutzbarmachen von pharmazeutischen Kenntnissen ist aber nicht ausreichend und berufsbildprägend, zumal, wie dargelegt, nach der Stellenbeschreibung die Tätigkeit der Klägerin auch von einem Beschäftigten mit anderer naturwissenschaftlicher Qualifikation ausgeübt werden könnte und dürfte (vgl. BayLSG, Urteil vom 08.09.2015 a.a.O., Urteil vom 20.09.2017 a.a.O., Rn. 43).

    Eine bindende einheitliche Entscheidung kann insoweit nicht erfolgen (vgl. BayLSG, Urteil vom 20.09.2017 a.a.O., Rn. 48; SG Berlin, Urteil vom 25.01.2016 a.a.O., Rn. 52 ff.), § 75 Abs. 2 SGG.

  • LSG Bayern, 18.07.2018 - L 19 R 671/15

    Rentenversicherungspflicht bei freiwilliger Mitgliedschaft in der

    Eine Beiladung des aktuellen Arbeitgebers des Klägers nach § 75 Abs. 2 SGG war nicht erforderlich, da auch bei einer Feststellung, dass der Kläger nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wäre, nicht unmittelbar in eine geschützte Rechtsposition des Arbeitgebers eingegriffen wird (Urteil des Senats vom 20.09.2017, L 19 R 1001/13 und Urteil vom 08.09.2015, L 19 R 554/11 jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 R 4702/16

    Keine Befreiung einer Architektin von der Versicherungspflicht in der

    Mit einer Ablehnung der Befreiung wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingegriffen; eine einheitliche Entscheidung auch gegenüber dem Arbeitgeber liegt insofern nicht vor (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11 - und vom 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 -, in juris; Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 75 SGG; Rn. 71).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 5 KR 4702/16

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Architekt -

    Mit einer Ablehnung der Befreiung wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Arbeitgebers eingegriffen; eine einheitliche Entscheidung auch gegenüber dem Arbeitgeber liegt insofern nicht vor (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 08.09.2015 - L 19 R 554/11 - und vom 20.09.2017 - L 19 R 1001/13 -, in juris; Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 75 SGG; Rn. 71).
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